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Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

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BAK ist die Kurzbezeichnung für Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung.

Das BAK ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Um bei Ermittlungen unabhängig und objektiv agieren zu können, ist das BAK organisatorisch und gemäß BAK-Gesetz außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und somit außerhalb der „klassischen“ Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelt.

Ziele des BAK sind die Korruptionsprävention und die Korruptionsbekämpfung. Die Prävention erfolgt dabei über umfangreiche edukative Maßnahmen sowie nationale Kooperationen und internationale Zusammenarbeit, die Bekämpfung erfolgt durch kriminalpolizeiliche Ermittlungsarbeit. Das BAK steht für eine ordnungsgemäße Staatsverwaltung und verfolgt das Ziel, mit seiner Arbeit das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und die Leistungen der Exekutive zu fördern.

Sofern Ihre Hinweise in den Zuständigkeitsbereich des BAK fallen bzw. Sie diese beim BAK vermuten, können Sie sich direkt an den „Single Point of Contact - SPOC“ wenden. Wir behandeln all Ihre Informationen vertraulich.

Das BAK ist verpflichtet, der zuständigen Staatsanwaltschaft über den eingegangenen Hinweis zu berichten. Wird ein Hinweis als Anfangsverdacht eingestuft, das heißt es liegen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vor, so hat das BAK in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die Verpflichtung, diesen in einem Ermittlungsverfahren aufzuklären.

Das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G, StF: BGBl. I Nr. 72/2009) bildet die Rechtsgrundlage für das BAK.

Eine Kontaktaufnahme mit dem BAK ist jederzeit sowohl telefonisch als auch schriftlich (postalisch, per E-Mail oder Fax) möglich:

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7, 1010 Wien
Tel: + 43 1 53 126-906800
Fax: +43 1 53 126–108583
E-Mail: BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at

Nein. Es darf keine bundesbedienstete Person davon abgehalten werden, einen Verdacht oder Vorwurf auch außerhalb des Dienstweges an das BAK zu melden (§ 5 BAK-G). Dieses Melderecht ist jedoch getrennt von den bestehenden Meldepflichten nach anderen Vorschriften (beispielsweise nach der StPO, BDG oder VZO) zu betrachten, welche durch dieses Melderecht nicht berührt werden. Diesbezüglich ist sehr wohl der Dienstweg einzuhalten.

Das BAK garantiert, Ihre Daten so vertraulich wie möglich zu behandeln. In einigen Fällen, besonders dann, wenn sich ein gemeldeter Verdacht ausschließlich auf die Angaben der anzeigeerstattenden Person stützt, kann es aufgrund strafprozessualen Bestimmungen erforderlich sein, dem Gericht die Quelle bekannt zu geben. Für Beamtinnen und Beamten bzw. Vertragsbedienstete gilt gemäß §43a BDG ein besonderer Schutz.

Das BAK verfügt weder über Sonderrechte oder polizeiliche Sonderkompetenzen, noch bekommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besondere Prämien- oder Sonderzahlungen. Als kriminalpolizeiliche Dienststelle unterliegt das BAK den einschlägigen strafprozessualen Bestimmungen.

Das BAK ist gesetzlich zur Kooperation mit einschlägigen EU- und internationalen Organisationen sowie Agenturen verpflichtet. Darüber hinaus ist das BAK auch mit europäischen (EPAC/EACN) sowie internationalen Dienststellen durch strategische Kooperationen, nicht zuletzt wegen vermehrt anfallender transnationaler Ermittlungen, vernetzt.

Im In- und Ausland, insbesondere durch internationalen Expertenaustausch und gemeinsame Edukationsprojekte, leistet das BAK einen essentiellen Beitrag bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und beim Auf- und Ausbau zum sogenannten „capacity building“ sowie zur „good governance“. Im Rahmen internationaler Abkommen und Mechanismen (vor allem UN, OECD, Europarat) setzt sich das BAK vehement für den Ausbau des notwendigen regionalen und globalen Rechts- und Regulierungsbestandes sowie dessen Umsetzung ein.

Ja, das BAK hat in Kooperation mit dem Manz-Verlag schon die 17. Auflage von Tatbeständen zu Korruption und Amtsmissbrauch veröffentlicht. Neben den Strafbestimmungen bieten auch praxisnahe Beispiele die Möglichkeit, einen tiefen Einblick in die geltenden Anti-Korruptionsbestimmungen Österreichs zu erhalten.

Korruption, Amtsmissbrauch und Untreue – 17. Auflage

Manz'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, 172 S.  
ISBN: 978-3-214-26025-5
48,00 Euro


Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2025

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