Das BAK ist gesetzlich zur Kooperation mit einschlägigen EU- und internationalen Organisationen sowie Agenturen verpflichtet. Darüber hinaus ist das BAK auch mit europäischen (EPAC/EACN) sowie internationalen Dienststellen durch strategische Kooperationen, nicht zuletzt wegen vermehrt anfallender transnationaler Ermittlungen, vernetzt.
Im In- und Ausland, insbesondere durch internationalen Expertenaustausch und gemeinsame Edukationsprojekte, leistet das BAK einen essentiellen Beitrag bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und beim Auf- und Ausbau zum sogenannten „capacity building“ sowie zur „good governance“. Im Rahmen internationaler Abkommen und Mechanismen (vor allem UN, OECD, Europarat) setzt sich das BAK vehement für den Ausbau des notwendigen regionalen und globalen Rechts- und Regulierungsbestandes sowie dessen Umsetzung ein.