Aufgaben

Das BAK ist bundesweit zuständig für

  • die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption,
  • die Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie
  • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Anti-Korruptionseinrichtungen.

Korruption ist ein komplexes Phänomen und erfordert daher in der Bekämpfung einen ganzheitlichen Ansatz. Entsprechend dem gesetzlichen Grundauftrag folgt das BAK einem 4-Säulen-Modell:

  • Prävention - umfasst unter anderem die Analyse von Korruptionsphänomenen und die Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
  • Edukation - durch Informationsvermittlung, Aufklärung und Bildung von Problembewusstsein.
  • Repression - im Sinne von sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
  • Kooperation - mit nationalen und internationalen Einrichtungen, die im Bereich Korruptionsprävention und –bekämpfung tätig sind, sowie Austausch von „best practices“.

Unter „Rechtliche Grundlagen“ finden Sie den exakten Zuständigkeitsbereich des BAK.

Folder - Sind Sie gegen Korruption geschützt? (5,6 MB)