Die Nationale Anti-Korruptionsstrategie
Kreisförmige grafische Darstellung der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie sowie des Nationalen Aktionsplans. © BAK
Die erstmals am 31. Jänner 2018 von der Bundesregierung beschlossene Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) bildet in einem ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Ansatz den Rahmen für systematisches Vorgehen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption durch den staatlichen Bereich, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft.
Im Zentrum der Strategie stehen das Bekenntnis zu Integrität, der Wille zur nationalen und internationalen Kooperation sowie die Förderung von Transparenz, vor allem in der öffentlichen Verwaltung, sowie die Bewusstseinsbildung im öffentlichen und privaten Sektor.
Die NAKS gliedert sich in die Teilbereiche „Prävention“ und „Strafverfolgung“. Dabei zeichnet das im Bundesministerium für Inneres angesiedelte BAK für den Bereich „Prävention“ verantwortlich, das Bundesministerium für Justiz ist federführend im Bereich Strafverfolgung zuständig.
Sie beinhaltet strategische Schwerpunkte bzw. Grundprinzipien, zu denen in ihr angeschlossenen Nationalen Aktionsplänen Zielsetzungen und Maßnahmen zur Zielerreichung definiert sind.
Am 11. Oktober 2023 wurde die NAKS in einer adaptierten Form gemeinsam mit dem Aktionsplan des Bundes für die Periode 2023 bis 2025 beschlossen. Ende 2025 erfolgt die Evaluierung der Aktionspläne für die aktuelle Periode und mit Jahresbeginn 2026 die Neuerstellung der Aktionspläne für die Jahre 2026 bis 2028.
Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2025