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Präventionsmaßnahmen

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) hat den gesetzlichen Auftrag, Korruptionsphänomene zu analysieren und daraus Erkenntnisse für die Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zu gewinnen.

Das BAK forscht zu Ursachen für Korruption durch die wissenschaftliche Untersuchung von Motivationen, Auslösern und Hintergründen, die zu korrupten Handlungen führen können. Dies tut es etwa durch die gezielte Beobachtung nationaler und internationale Forschung, durch die Analyse abgeschlossener Korruptionsfälle oder durch die Durchführung eigener Studien. Aus dieser Ursachenforschung werden Erkenntnisse für die Entwicklung und Umsetzung evidenzbasierter Präventionsmaßnahmen gewonnen, um Korruption bestmöglich vorzubeugen und zu verhindern. Beispielsweise können gezielte Schulungsmaßnahmen für einzelne Berufsfelder angeboten werden, um auf die Gefahren von Korruption aufmerksam zu machen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden zielgruppenorientierte Präventionsmaßnahmen entwickelt. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Bewusstseinsbildung in Bezug auf Korruption und die Möglichkeiten ihrer Verhinderung.

Korruptionsprävention umfasst nach dem Verständnis des BAK alle Maßnahmen, die dazu beitragen können, ein Problembewusstsein in Bezug auf Korruption zu schaffen und zu sensibilisieren. Dazu gehören insbesondere Lehrgänge, Workshops und maßgeschneiderte Schulungen für verschiedene Zielgruppen in staatlichen, staatsnahen Organisationen und Gebietskörperschaften, Veranstaltungen wie Anti-Korruptionsevents für Jugendliche, Informationsmaterial sowie Netzwerkarbeit im Bereich Integrität/Compliance und Kooperationen. Die wichtigste Grundlage für diese Maßnahmen sind die Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) und die Nationalen Aktionspläne.


Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

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