Nationale und internationale Kooperation
Nationale Kooperation
Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung kooperiert auch auf nationaler Ebene. Dazu gehören insbesondere das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien, das Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung (Bundesministerium für Justiz), Non-governmental organizations wie Transparency International – Austrian Chapter sowie Kooperationen, die durch Kooperationsvereinbarungen mit ausgewählten Partnern geschlossen werden.
Aktuelle Kooperationsvereinbarungen
Kooperation mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
Inhalt dieser Kooperation ist eine Seminarreihe des BAK und der BWB für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der Kommunalverwaltung zu den Themen Kartellrecht, Vergaberecht und Korruption. Die Seminare vermitteln fundiertes Wissen zu den relevanten rechtlichen Aspekten und zeigen praxisnahe Lösungen für die Herausforderungen in diesen Bereichen auf. Ein weiteres wichtiges Ziel der Kooperation ist die Vernetzung zwischen den Teilnehmenden, um den Austausch und die Zusammenarbeit zu fördern.
Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Wien, Institut Sekundarstufe Berufsbildung
Im Rahmen einer Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Wien werden Lehrkräfte in Bezug auf integres Verhalten sensibilisiert und für das Erkennen und den Umgang mit korruptionsbelasteten Situationen geschult. Sie können darüber hinaus nach dieser Fortbildung selbst Schülerinnen und Schüler mithilfe einer „Toolbox“ in Bezug auf Korruption sensibilisieren und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren innerhalb ihrer Kollegenschaft wirken.
Internationale Zusammenarbeit
Die Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) im Bereich der internationalen Zusammenarbeit reichen gemäß BAK-Gesetz von der Zusammenarbeit bei Ermittlungen im Rahmen der internationalen polizeilichen Kooperation und Amtshilfe (in definierten Fällen) bis hin zur Kooperation mit ausländischen Behörden und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiet der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Allgemeinen. Dazu gehören insbesondere der Austausch von Erfahrungen und die Vertretung in internationalen Gremien, Arbeitsgruppen und Netzwerken:
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden erfolgt – basierend auf Polizeikooperationsabkommen, bi- und multilateralen sowie europäischen und internationalen Rechtsgrundlagen – in Form von Arbeitsbesuchen, Studienbesuchen und Hospitationen.
UNCAC
Die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) , die am 14. Dezember 2005 in Kraft trat, wurde von Österreich am 11. Jänner 2006 ratifiziert. Zur Umsetzung der Konvention sowie zum Informations- und Erfahrungsaustausch tagen verschiedene Gremien: die UNCAC-Arbeitsgruppen, die Implementation Review Group (IRG) und die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the States Parties, COSP). 2009 wurde die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe „Working Group on Prevention“ eingerichtet.
Der Stand der Umsetzung der Konvention in den Vertragsstaaten wird im Rahmen von “Peer Reviews” überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden in Berichten zusammengefasst; dabei werden Empfehlungen abgegeben, wodurch der Umsetzungsprozess unterstützt wird.
Im Rahmen des zweiten UNCAC-Überprüfungszyklus wurde Österreich von Deutschland und Vietnam überprüft und die Umsetzung der UNCAC-Kapitel II (Prävention) und V (Vermögensrückführung) bewertet. Das BAK ist insbesondere in die Überprüfung zum Thema Prävention involviert, bei der unter anderem die Umsetzung und Evaluierung der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie analysiert wird. Der diesbezügliche Evaluierungsbericht liegt aktuell noch nicht vor.
GRECO - Group of States against Corruption (Europarat)
Österreich ist seit 1. Dezember 2006 Mitglied der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) . Dem multidisziplinären Ansatz des Europarates bei der Korruptionsbekämpfung folgend hat GRECO die Einhaltung bzw. Umsetzung der vom Europarat verabschiedeten einschlägigen Rechtsinstrumente zu evaluieren.
GRECO wurde 1999 vom Europarat gegründet. Die Staatengruppe zählt zurzeit 48 Mitgliedstaaten; ihr Ziel ist die Eindämmung von Korruption. Dieses Ziel soll durch die laufende Evaluierung und die Überprüfung von Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der von GRECO gemachten Verbesserungsvorschläge erreicht werden.
Österreich hat bereits die erste und zweite Evaluierungsrunde („Unabhängigkeit, Spezialisierung und vorhandene Mittel der nationalen Behörden, welche mit der Verhinderung und dem Kampf gegen die Korruption betraut sind“, „Ausmaß und Umfang der Immunitäten“, „Erträge aus Korruptionsdelikten“, „Öffentliche Verwaltung und Korruption“ und „Juristische Personen und Korruption“) 2007 sowie die dritte Evaluierungsrunde („Strafbarkeit“ und „Transparenz und Parteienfinanzierung“) 2011 abgeschlossen.
Die vierte Evaluierungsrunde („Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten“) ist noch im Gange: Der zweite Umsetzungsbericht wurde im November 2023 veröffentlicht. GRECO kommt darin zum Schluss, dass Österreich bis dato drei der neunzehn im Evaluierungsbericht enthaltenen Empfehlungen zufriedenstellend und elf teilweise umgesetzt hat. Der dritte interimistische Umsetzungsbericht wurde Ende November in der 98. Plenarsitzung von GRECO angenommen. Es wird darin zu einer weiteren Berichtslegung an GRECO bis 30. November5 aufgefordert.
Seit November 2021 wird Österreich auch im Rahmen der fünften Evaluierungsrunde geprüft. Sie befasst sich mit der Thematik der „Korruptionsprävention und Förderung von Integrität in Zentralregierungen und Strafverfolgungsbehörden“. Der diesbezügliche Evaluierungsbericht wurde im März 2023 veröffentlicht. Es wurden 19 Empfehlungen an Österreich gerichtet, über deren Umsetzung im Juni 2024 an GRECO berichtet wurde. Der erste Umsetzungsbericht wurde Ende November in der 98, Plenarsitzung von GRECO angenommen.
Anti-Korruptionsmaßnahmen auf EU-Ebene
Im Rahmen ihres Anti-Korruptionspakets hat die Europäische Kommission im Mai 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Korruption durch das Strafgesetz vorgelegt. Ziel des Gesetzgebungsvorschlags ist die Aktualisierung und Harmonisierung des EU-Anti-Korruptionsrechts, eine erweiterte Liste von Korruptionsdelikten in der EU, die Stärkung präventiver Maßnahmen sowie bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften.
EU-Netzwerk gegen Korruption
Das ebenfalls 2023 ins Leben gerufene EU-Netzwerk gegen Korruption setzte seine Arbeit 2024 fort. Das Netzwerk fungiert als Forum für nationale Behörden, Zivilgesellschaft, internationale Organisationen, EU-Agenturen, Forscherinnen und Forscher, um sich über bewährte Verfahren in der Korruptionsprävention und -bekämpfung auszutauschen und die Zusammenarbeit in der gesamten EU zu fördern und zu stärken. 2024 lud die Europäische Kommission im Rahmen des Netzwerks zu einem Workshop zum Thema Vermögensoffenlegung sowie zur zweiten Plenarsitzung nach Brüssel ein. Vertreter des BAK waren bei beiden Tagungen vertreten und nutzten die Gelegenheit, um den Austausch mit Expertinnen und Experten aus anderen MS, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zu intensivieren.
EU-Rechtsstaatlichkeitszyklus und Rechtsstaatlichkeitsbericht
Im Sommer 2019 präsentierte die Europäische Kommission (EK) den Vorschlag für einen umfassenden Rechtsstaatlichkeitszyklus. Dieser hat die Förderung, Vorbeugung von Verletzungen und Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in der EU zum Ziel. Zentrales Element des Mechanismus ist der seit 2020 jährlich erscheinende EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht. Dieser bewertet die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU und in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
GlobE-Netzwerk
Im August 2021 trat das BAK dem neu geschaffenen GlobE-Netzwerk (Global Operational Network of Anti-Corruption Law Enforcement Authorities ) bei. GlobE ist ein global ausgerichtetes und operativ tätiges Netzwerk von Strafverfolgungsbehörden zur Korruptionsbekämpfung und wurde im Juni 2021 im Zuge der der Sondersitzung der UN-Generalversammlung zu Korruption (UNGASS) ins Leben gerufen. Es verbindet Strafverfolgungsbehörden aus aller Welt, die an vorderster Front gegen Korruption kämpfen, um einen proaktiven und informellen Informationsaustausch über Grenzen hinweg zu ermöglichen.
OECD WGB – OECD Working Group on Bribery in International Business Transactions
Österreich hat die OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträgerinnen und Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr am 20. Mai 1999 ratifiziert. Seitdem hat sich Österreich verpflichtet, solche Bestechungen unter Strafe zu stellen und für eine effektive Umsetzung dieser Bestimmungen zu sorgen. Als Mitglied der WGB ist Österreich angehalten, im Rahmen des „peer review“-Prinzips an Delegationen zur Überprüfung anderer Länder teilzunehmen. Auch die österreichischen Behörden haben sich einer Prüfung/Evaluierung zu unterwerfen. Derzeit unterliegt Österreich der Phase-4-Evaluierung. Der Schwerpunkt liegt hier insbesondere auf Hinweisgebersystemen, der Verbandsverantwortlichkeit und damit in Zusammenhang stehenden Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Damit Auslandsbestechung in Zukunft noch wirksamer bekämpft werden kann, empfiehlt die OECD Verbesserungen, u. a. in den Bereichen Strafverfolgung und Sanktionierung juristischer Personen sowie bei der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft. Weitere Empfehlungen sind, Rechtsunsicherheiten bei der Auslandsbestechung und der Haftung von Unternehmen zu klären und die Verjährungsfristen zu überprüfen. Außerdem sollen in der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie Risiken und Maßnahmen zum Thema Auslandsbestechung berücksichtigt sowie Mechanismen zur Aufklärung implementiert werden.
OLAF/Europol/Interpol
OLAF
Das Netzwerk OAFCN (OLAF Anti-Fraud Communicators Network) der europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF bietet eine Plattform zur Vernetzung von Vertreterinnen und Vertretern nationaler Behörden zur Bekämpfung von Betrug und Korruption. Die Plattform dient dem Austausch von Erfahrungen bei der Vermittlung von Informationen über die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung und unterstützt sowohl OLAF als auch die Mitglieder des Netzwerkes bei der Förderung und Verbesserung ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Europol
Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag, Niederlande, unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung schwerer Formen der internationalen Kriminalität und des Terrorismus. Dabei arbeitet sie auch mit zahlreichen Partnerländern außerhalb der EU und mit internationalen Organisationen zusammen.
Seit Juni 2013 wird zur Bearbeitung internationaler Amtshilfeersuchen Europols, Secure Information Exchange Network Application (SIENA) verwendet. Die teilnehmenden Behörden müssen bei der Nutzung von SIENA datenschutzrechtliche und diverse andere gesetzliche Bestimmungen über die internationale polizeiliche Zusammenarbeit einhalten. Das System beschleunigt die Durchführung von Amtshilfeersuchen und stellt eine zentrale Komponente der internationalen Kommunikation des BAK dar.
2020 wurde auf Betreiben mehrerer EU-Mitgliedstaaten das bei Europol angesiedelte „Analyseprojekt Korruption“ gegründet.
Interpol
Die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol ist ein Verein zur Stärkung der Zusammenarbeit nationaler Polizeibehörden. Sie wurde 1923 als „Internationale kriminalpolizeiliche Kommission“ in Wien gegründet und hat ihren Sitz in Lyon. Derzeit hat Interpol 196 Mitgliedstaaten. Das BAK nutzt die Kommunikationskanäle von Interpol zum Austausch ermittlungsspezifischer Informationen.
ENPE
Das European Network for Public Ethics (ENPE) wurde im Juni 2022, auf Initiative der französischen Behörde „High Authority for Transparency in Public Life“ ins Leben gerufen. Das BAK zählte dabei zu den Gründungsmitgliedern. Die Idee des Netzwerks ist die Förderung einer Kultur der Integrität im öffentlichen Sektor und die Harmonisierung der diesbezüglichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten der EU. ENPE möchte sich dabei als bevorzugte Anlaufstelle und Gesprächspartnerin der europäischen Institutionen in Fragen der Integrität, Transparenz und öffentlicher Ethik etablieren. Derzeit vereinigt die Organisation Behörden, welche sich mit Ethik, Integrität und Korruptionsbekämpfung befassen, aus 15 EU-Staaten. Im Oktober 2024 hat die Nationale Antikorruptionsbehörde Italiens (ANAC) die Präsidentschaft übernommen.
Strategische Ziele der Organisation sind unter anderem die Harmonisierung von nationalen Gesetzen und Regelungen im Bereich der Integrität und Korruptionsprävention/–bekämpfung, die uneingeschränkte Unterstützung der geplanten EU-Richtlinie gegen Korruption, die vereinfachte Implementierung von Präventionsmaßnahmen durch die neue EU-Richtlinie, sowie die Vernetzung mit strategischen Partnern aus multilateralen Organisationen, Zivilgesellschaft und Universitäten. ENPE seht in regelmäßigem Dialog mit der EU-Kommission um diese Ziele zu erreichen und um die Interessen der ENPE-Mitgliedinstitutionen zu vertreten.
EPAC/EACN
EPAC/EACN – European Partners against Corruption/European contact-point network against corruption
Die Netzwerke „European Partners against Corruption“ (EPAC) und „European contact-point network against corruption“ (EACN) stellen unabhängige Plattformen für Anti-Korruptions- und Polizeiaufsichtsbehörden zur Kontaktpflege und zum Informationsaustausch im Bereich der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung dar. Die beiden Netzwerke haben gemeinsam 120 Mitglieder in 38 EU- und Europaratsstaaten (Stand: Jänner 2025).
European Partners Against Corruption (EPAC)
Das Netzwerk wurde im Jahr 2001 auf Initiative Österreichs und Belgiens ins Leben gerufen und veranstaltet seit 2004 jährliche Fachkonferenzen. Sein Hauptzweck besteht darin, den Austausch von Informationen und Expertise zu fördern. Durch die Stärkung der Kooperation und Koordination unter den Mitgliedern verfolgt das Netzwerk das Ziel, effektiver gegen Korruption vorzugehen.
EU-Kontaktstellen Netzwerk gegen Korruption (EACN)
Dieses Netzwerk wurde im Jahr 2006 auf Initiative von Österreich, Finnland, Griechenland, Litauen, Luxemburg und der Slowakei ins Leben gerufen und erhielt mit dem Ratsbeschluss vom 24. Oktober 2008 (2008/852/JHA, OJ L 301/38) offizielle Anerkennung.
Die Präsidentschaft der Netzwerke wurde schon mehrfach von Vertretern des BAK wahrgenommen, wie von 2004 bis 2012 von Martin Kreutner (ehemals Leiter des BIA, ehemaliger Dean der IACA) wahrgenommen und von 2016 bis 2020 von Andreas Wieselthaler (damaliger Direktor des BAK). Bei der Generalversammlung der 22. EPAC/EACN-Jahreskonferenz, die im November 2023 in Dublin stattgefunden hat, wurde Linas Pernavas, Direktor des STT, zum Präsidenten der Netzwerke gewählt. Dr. Ernst Schmid, LL.M., Leiter der Abteilung III/BAK/1, wurde als Vizepräsident des „Anti-Corruption Strand“ wiedergewählt.
Nähere Informationen finden Sie auf der EPAC/EACN Homepage .
Letzte Aktualisierung: 18. März 2025