Meldestelle Korruption und Amtsdelikte (SPOC)

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ist eine Einrichtung des österreichischen Bundesministeriums für Inneres und hat folgenden Aufgabenbereich:

  • Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption,
  • Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Anti-Korruptionseinrichtungen.

Bundesbedienstete können den Verdacht einer unter den Aufgaben des BAK erwähnten strafbaren Handlung auch direkt und außerhalb des Dienstweges an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung melden.
Gerne können Sie auch das vorgefertigte Meldeformular des BAK verwenden.

Meldung:

  • schriftlich
  • telefonisch
  • per Telefax oder
  • per E-Mail

an die

Meldestelle "Korruption und Amtsdelikte" (Single Point of Contact)
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Telefon: + 43 1 53 126-906800
Telefax: + 43 1 53 126-108583
E-Mail: BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at
http://www.bak.gv.at/

Selbstverständlich können Eingaben auch anonym erfolgen. Es wird jedoch ersucht, grundsätzlich eine Kontaktmöglichkeit bekannt zu geben, da oftmals zusätzliche Informationen für die Ermittlungstätigkeit unerlässlich sind.
In Einzelfällen kann es auch bei anonymen Meldungen erforderlich sein, den Ursprung der Meldungslegung auf Basis der einschlägigen strafprozessualen bzw. sicherheitspolizeilichen Vorschriften zu ermitteln.


Meldestellen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz  (HSchG) wurde am 24. Februar 2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Auf Grundlage des HSchG werden im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sowohl eine interne als auch eine externe Meldestelle gem. §§ 12 und 15 HSchG eingerichtet.
Näheres zu den Meldestellen nach dem HSchG im BAK folgt.