Meldestellen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde am 24. Februar 2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Auf Grundlage des HSchG sind im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowohl eine interne als auch eine externe Meldestelle gem. §§ 12 und 15 HSchG eingerichtet, die mit Ende der im § 28 HSchG vorgesehenen Übergangs- bzw. Implementierungsphase per 25. August 2023 Hinweise annehmen.
Wer im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit von bestimmten Verstößen erfährt, kann eine nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) geschützte Person sein. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Bewerberinnen und Bewerber, Selbständige, Lieferantinnen und Lieferanten etc.
Meldungen zu folgenden Bereichen können in Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes vom BAK entgegengenommen werden:
- Öffentliches Auftragswesen
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Tierschutz und Tiergesundheit
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 Strafgesetzbuch (StGB) (beispielsweise Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit)
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Zum Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber wurde sowohl für den privaten und öffentlichen Bereich als auch für den BMI-internen Bereich eine Meldeplattform eingerichtet, die eine anonyme Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meldestelle gewährleistet. Zudem können Hinweise mündlich eingebracht werden.
ACHTUNG: Dieses System ist nicht geeignet, um Notfälle zu melden. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste!
Bitte beachten Sie, dass Hinweise nur zu den üblichen Bürozeiten des BAK bearbeitet werden können.
Kontakt
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Hinweisgeberstelle
Herrengasse 7
1010 Wien
Telefon: + 43 1 53 126-906899
Eine telefonische Abgabe von Hinweisen ist werktags (Montag bis Freitag, 10 bis 13 Uhr möglich).
Wichtige Anmerkung zur Anonymität
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen offengelegt werden können. Insbesondere ab Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachtes gemäß § 1 Abs. 3 Strafprozeßordnung 1975 (StPO) kommen die Bestimmungen der StPO zur Anwendung.
Wichtiger Hinweis für Bundesbedienstete
Bitte lesen Sie die Informationen in FAQ-Punkt 8 zu den Themen Amtsgeheimnis, Verschwiegenheit und Geheimhaltung bzw. klassifizierte Informationen aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Weiterführende Informationen zur Verwendung der Meldeplattform sowie zu den in § 10 Abs. 2 HSchG angeführten Bestimmungen, insbesondere zum Schutz der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, dem Verfahren der Behandlung von Hinweisen, zum Datenschutz sowie zur Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen, können den FAQs entnommen werden.