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Das BAK im Koordinationsgremium für Korruptionsbekämpfung

Am 4. Juni 2024 fand die 38. Sitzung des Koordinationsgremiums für Korruptionsbekämpfung, kurz KgK, auf Einladung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) statt.

Auf der Tagesordnung standen diesmal u. a. die Umsetzungs- und Fortschrittsberichte im Bereich Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten sowie die Korruptionsprävention und Förderung von Integrität in Zentralregierungen und Strafverfolgungsbehörden. Evaluiert werden diese Berichte durch die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO), welche die Umsetzung der Vorhaben und die gesetzten Ziele der Mitgliedsstaaten kontinuierlich überprüft, bewertet und Empfehlungen ausspricht. Bei einem weiteren Themenpunkt präsentierte Daniela Hatzl, Leiterin der Abteilung Prävention, Edukation und internationale Zusammenarbeit des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), die Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) sowie den Nationalen Aktionsplan (NAP) und verschaffte einen Ausblick auf die freiwillige Beteiligung von unterschiedlichen Behörden und Organisationen bis Mitte 2025. Abschließender Diskussionspunkt der Sitzung war das Legislativvorhaben der Europäischen Kommission im Bereich des Korruptionsstrafrechts. Ziel der vorgeschlagenen neuen Richtlinie sind EU-Vorschriften zur Definition von Korruptionsdelikten sowie die Harmonisierung entsprechender Sanktionen zum Zweck einer besseren Prävention und Repression.

Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung

Dem Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung gehören als ständig mitwirkende Mitglieder Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Institutionen und Einrichtungen an. Dazu zählen: sämtliche Bundesministerien und Bundesländer, der österreichische Städte- und Gemeindebund, die Rechnungshöfe des Bundes und der Bundesländer, die Wirtschaftskammer Österreich, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowie Transparency International – Österreich Chapter.

Das Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung nimmt als Informations- und Kommunikationsplattform eine koordinierende Funktion in Fragen der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wahr. Dabei tritt es mehrmals jährlich zusammen und beteiligt sich an einem breiten Informationsaustausch über nationale und internationale Entwicklungen sowie an Initiativen zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention.

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Artikel Nr: 26945 vom Donnerstag, 6. Juni 2024, 10:13 Uhr
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