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19. Rechtsschutztag und 15 Jahre BAK

Am 8. November 2024 fand im Großen Vortragssaal des Bundesministeriums für Inneres (BMI) der 19. Rechtsschutztag statt. Dieser stand anlässlich des bevorstehenden 15-jährigen Bestehens des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) unter dem Titel "Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung".

Moderiert von Daniela Hatzl, Leiterin der Abteilung "Prävention, Edukation und internationale Zusammenarbeit" des BAK, fand am vergangenen Freitag der 19. Rechtsschutztag im Innenministerium statt. Um welch wichtiges Thema es sich dabei handelt, unterstrich Mathias Vogl, Leiter der Sektion III des BMI, bereits in seinen Eröffnungsworten und sprach explizit die Wichtigkeit von Korruptionsprävention und ihren Einfluss auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsschutz an. Im Rahmen der Eröffnung des Rechtsschutztages wurde auch der in diesem Jahr verstorbenen juristischen Größen Ludwig Adamovich, Präsident des Verfassungsgerichtshofes a. D., und Brigitte Bierlein, Bundeskanzlerin a. D., gedacht.

In seiner traditionellen Grußbotschaft, überbracht von Barbara Reininger von der Präsidentschaftskanzlei, betonte Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Herausforderung von Korruptionsbekämpfung, denn "Korruption kommt selten explizit als solche daher". Wichtig sei es daher, korruptes Verhalten sichtbar zu machen sowie Grenzen aufzuzeigen. Eine klare Haltung und ein Kulturwandel hin zu mehr Transparenz seien unverzichtbar.

In seinem Statement anlässlich des Rechtsschutztages erinnerte Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, an den vom österreichischen Ökonomen Joseph Schumpeter geprägten Begriff der "schöpferischen Zerstörung", um positive Neuerungen und mitunter notwendige Veränderungen auf den Weg zu bringen.

"Korruption geschieht durch ein Zusammenspiel von vielen Faktoren", zeigte Tanja Rabl von der Rheinländisch-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau gleich zu Beginn ihres Vortrags zur "Psychologie der Korruption" auf. Besonders ging sie auf die Bedeutung einer gelebten Unternehmenskultur sowie die dazugehörigen Rahmenbedingungen ein, um Korruption vorzubeugen.

Anschließend löste Martin Stricker von der Johannes Kepler Universität Linz die mitunter gegebene rechtliche Komplexität des Korruptionsstrafrechts anhand dreier "Brennpunkte" der öffentlichen Verwaltung, nämlich Spenden, Einladungen und Gutscheine, auf und illustrierte diese durch konkrete Beispiele.

Den zweiten Themenblock des Tages leitete der Direktor des BAK, Otto Kerbl, ein. In seinem Rückblick über die vergangenen 15 Jahre des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sprach er viele Highlights der Behördenentwicklung – von den Korruptionspräventionsbeamtinnen und -beamten über das Integritätsbeauftragten-Netzwerk bis zur Einrichtung der Hinweisgeberstellen und der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe – an. Ein großer Vorteil des BAK sei es aus Kerbls Sicht, dass Prävention und Repression unter einem Dach vereint sind, und die Erkenntnisse aus abgeschlossenen Ermittlungsfällen direkt in die Präventionsarbeit einfließen können.

Einem ganzheitlichen, kulturbezogenen Ansatz folgte auch Ulrike Huemer, Leiterin des Magistrats der Stadt Linz, die die vielfältigen Herausforderungen einer modernen Stadt(verwaltung) erläuterte, wobei Führungskräften als Vorbildern eine besondere Bedeutung zukommt. Weiters seien unter anderem auch laufende Aus- und Fortbildungsprogramme für alle Mitarbeitenden ein bewährtes Tool, um Compliance-Regeln kontinuierlich zu vermitteln.

Diesem Gedanken schloss sich auch Georg Krakow, Transparency International Österreich, an: Korruptionsprävention sei ein andauernder Prozess, bei dem eine Vorbildfunktion, Bildung, aber auch die konsequente, transparente und rasche Aufklärung von hoher Bedeutung seien. Ein erhöhtes Bewusstsein sowie Rechtsicherheit trügen in korruptionsanfälligen Situationen entscheidend zur Handlungssicherheit der Betroffenen bei.

In seinen Abschlussworten betonte Sektionschef Mathias Vogl die Signifikanz eines gesamtgesellschaftlichen Handelns sowie eines interdisziplinären Zugangs bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung.

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Foto: ©  BAK
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Foto: ©  BAK
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Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 27429 vom Montag, 11. November 2024, 16:45 Uhr
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