Aktuelles

EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 24. Juli 2024 ihren fünften Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Union.

Die Europäische Kommission kommt in ihrem fünften Bericht über die Rechtstaatlichkeit zum Schluss, dass die EU und die Mitgliedstaaten im Vergleich zum ersten Bericht im Jahre 2020 insgesamt deutlich besser darauf vorbereitet sind, neue Herausforderungen zu erkennen und zu bewältigen. Seit nun fünf Jahren untersucht die Kommission systematisch und objektiv auf gleicher Grundlage die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in sämtlichen Mitgliedsstaaten. Dabei wird der Bericht im intensiven Austausch mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und Interessensträgern erstellt. Heuer standen die Themenbereiche nationale Justizsysteme, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Freiheit und Pluralismus der Medien sowie institutionelle Gewaltenteilung im Mittelpunkt.

Korruptionsbekämpfung in Österreich

Zur Korruptionsbekämpfung in Österreich hebt der Bericht die Ende 2023 erneut angenommene Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) und den nationalen Aktionsplan (NAP) für 2023 bis 2025 hervor. Positiv erwähnt werden die laufenden BAK-Schulungen im Rahmen des Integritätsbeauftragen-Netzwerks sowie jene für die Compliance Officer des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und die Korruptionspräventionsbeamtinnen und -beamten der Landespolizeidirektionen. Außerdem wird über das im September 2023 in Kraft getretene Bundesgesetz, welches die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Korruptionsfällen erweitert, informiert, aber auch, dass es bei Gesetzesänderungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung hinsichtlich der Sicherstellung elektronischer Geräte noch weiterer Diskussionen bedarf. Auch die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie zwischen dem BAK und der EUStA (Europäische Staatsanwaltschaft) wird als gut und konstruktiv hervorgehoben. Begrüßt wird auch die Umsetzung internetgestützter Meldekanäle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber. Das BAK verfügt seit August 2023 über ein voll funktionsfähiges System und bietet über die Website eine schrittweise Anleitung sowie einen Leitfaden für die Übermittlung von Meldungen, welche neben der webbasierten Plattform auch per Telefon, per Post oder persönlich übermittelt werden können.

Empfehlungen für Österreich

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 wiederholt größtenteils die 2023 ausgesprochenen Empfehlungen über die Beteiligung der Justiz an den Ernennungsverfahren der Präsidentinnen und Präsidenten von Verwaltungsgerichten, die Reform zur Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, darüber, wirksame Vorschriften sowie Überwachungs- und Sanktionsmechanismen betreffend Vermögens- und Interessenserklärungen von Abgeordneten einzuführen, einen Legislativvorschlag zur Stärkung des Rahmens für Lobbytätigkeiten zu verabschieden und Maßnahmen hinsichtlich der fairen Verteilung staatlicher Werbung zu ergreifen sowie die ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung dieser zu gewährleisten.

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Artikel Nr: 27146 vom Mittwoch, 7. August 2024, 13:47 Uhr
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