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OECD Working Group on Bribery: Phase-4-Evaluierung abgeschlossen
Im Rahmen der vierten Phase zur Umsetzung der OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr wurde Österreich von der OECD Working Group on Bribery geprüft. In der finalen Prüfwoche vom 7. bis 11. Oktober 2024 war eine Delegation aus Österreich, einschließlich eines Vertreters des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), in Paris vertreten.
Österreich hat seit der Phase-3-Evaluierung im Jahr 2012 bedeutende Fortschritte bei der Bekämpfung von Auslandsbestechung gemacht und die Ressourcen sowie das Fachwissen für Ermittlungen und die Strafverfolgung erheblich verbessert. Positiv hebt der Bericht die Fortschritte bei der Rechtshilfe sowie die Reformen im Bereich der Geldwäschebekämpfung und den Schutz von Whistleblowern hervor.
Damit Auslandsbestechung in Zukunft noch wirksamer bekämpft werden kann, empfiehlt die OECD Verbesserungen, u. a. in den Bereichen Strafverfolgung und Sanktionierung juristischer Personen sowie bei der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft. Weitere Empfehlungen sind, Rechtsunsicherheiten bei der Auslandsbestechung und der Haftung von Unternehmen zu klären und die Verjährungsfristen zu überprüfen. Außerdem sollen in der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie Risiken und Maßnahmen zum Thema Auslandsbestechung berücksichtigt sowie Mechanismen zur Aufklärung implementiert werden.
Alle Empfehlungen der OECD an Österreich sind im unten angeführten Bericht nachzulesen. Ein Follow-up-Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt 2026.
OECD Working Group on Bribery
Die Evaluierung durch die OECD Working Group on Bribery (WGB) dient der Überprüfung, wie effektiv ein Land das Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr umsetzt. Der Ablauf umfasst eine detaillierte Überprüfung durch Peer-Review-Teams, die Länderberichte und Fälle analysieren, Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft führen und anschließend Empfehlungen aussprechen. Ziel ist, die Wirksamkeit der Antikorruptionsmaßnahmen zu stärken, etwaige Lücken zu identifizieren und die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten weiter zu verbessern.
Österreich wurde bereits zum vierten Mal durch die OECD einschlägig geprüft. Bisherige Berichte können im unten angeführten Link abgerufen werden.