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UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) prüft Österreichs Korruptionspräventionsarbeit

Im Rahmen des Überprüfungsmechanismus zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) wird Österreich zurzeit zu den UNCAC-Kapiteln II (Prävention) und V (Vermögensrückführung) evaluiert.

Ende Mai wurden die Länder gelost, die die Überprüfung durchführen. Es handelt sich dabei um Deutschland und Vietnam.

Der erste Schritt der Überprüfung wurde nun gesetzt. Zahlreiche österreichische Institutionen sind aufgefordert, Antworten auf einen standardisierten Selbstbeurteilungsfragebogen zu liefern. Unter anderem ist damit auch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) befasst.

Des Weiteren werden sich Vertreterinnen und Vertreter der gelosten Länder mittels Prüfung anhand der von Österreich zur Verfügung gestellten Antworten und Unterlagen (sogenannter "Desk Reviews"), aber auch vor Ort, im direkten Dialog zwischen den Expertinnen und Experten, ein Bild zur österreichischen Umsetzung der oben genannten UNCAC-Kapiteln machen. Die Ergebnisse der Evaluierung Österreichs werden im Jahr 2020 zu erwarten sein.

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Foto: ©  United Nations

Artikel Nr: 17159 vom Freitag, 12. Juli 2019, 07:01 Uhr
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