International
Vertretung des BAK bei der Implementation Review Group der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC)
Wie soll die nächste Phase der Länderevaluationen in der UNO-Konvention gegen Korruption ausgestaltet werden? Dieses Thema wurde einmal mehr bei der 16. Tagung der UNCAC Implementation Review Group (IRG) vom 17. bis 21. Februar 2025 im Vienna International Centre (VIC) diskutiert. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) war mit einer dreiköpfigen Delegation vertreten.
Zum 16. Mal lud das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) die UNCAC-Vertragsstaaten zu einem Treffen der Implementation Review Group. Der Themenschwerpunkt lag dabei auf der Gestaltung zukünftiger Länderprüfungen. Ein zentraler Punkt war u. a., wie die Wirkung von Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung gemessen werden soll.
Die österreichische Vertretung sicherte dem UNCAC-Sekretariat die volle Unterstützung im Verhandlungsprozess zu. Zudem wurde die Partnerschaft mit der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) in Laxenburg hervorgehoben und auf deren Summer School verwiesen.
UNCAC-Länderüberprüfung
Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) wird durch Peer-Reviews evaluiert, deren Ergebnisse in Berichten zusammengefasst werden, gefolgt von Empfehlungen. Österreich durchläuft seit Juni 2019 den zweiten Überprüfungszyklus, der die Kapitel II (Prävention) und V (Vermögensrückführung) bewertet. Nach einem Selbstbeurteilungsfragebogen Ende 2019 führten Deutschland und Vietnam einen Desk Review durch. Die Ergebnisse der Evaluierung Österreichs werden in einem Abschlussbericht erwartet.