Internationale Zusammenarbeit

Implementation Review Group der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC)

An welchem Punkt steht die Korruptionsbekämpfung international? Wie kann der Prozess in den einzelnen Staaten verbessert werden? Dies waren die Schwerpunkte der 15. Tagung der UNCAC Implementation Review Group (IRG) vom 10. bis 14. Juni 2024. Das BAK nahm mit einer dreiköpfigen Delegation daran teil.

Bereits zum 15. Mal lud das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) die UNCAC-Vertragsstaaten zu einem Treffen der Implementation Review Group. In Podiumsdiskussionen und Wortmeldungen wurden Vorschläge eingebracht, um die Länderprüfungen wirkungsvoller zu gestalten. Ein Großteil der Delegationen schlug vor, sich zukünftig vermehrt auf die Effektivität bzw. tatsächliche Wirksamkeit von Maßnahmen, statt ausschließlich auf gesetzliche Anpassungen zu konzentrieren.

Die Konferenz fand gemeinsam mit dem 18. Treffen der Arbeitsgruppe zu Asset Recovery sowie dem 13. Expertentreffen zu International Cooperation statt. Hierzu diskutierten Expertinnen und Experten in zwei weiteren Panels über die Herausforderungen und Praktiken von Transparenzregistern zu wirtschaftlich Berechtigten sowie über die internationale Zusammenarbeit auf Polizei- und Rechtshilfeebene.

UNCAC-Länderüberprüfung
Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) wird durch Peer-Reviews evaluiert, deren Ergebnisse in Berichten zusammengefasst und Empfehlungen abgegeben werden. Österreich durchläuft seit Juni 2019 den zweiten Überprüfungszyklus, der die Kapitel II (Prävention) und V (Vermögensrückführung) bewertet. Nach einem Selbstbeurteilungsfragebogen Ende 2019 führten Deutschland und Vietnam einen Desk Review durch. Die Ergebnisse der Evaluierung Österreichs werden in einem Abschlussbericht erwartet.

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Foto: ©  BAK

Artikel Nr: 26986 vom Donnerstag, 20. Juni 2024, 10:54 Uhr
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