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Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2021 den zweiten EU-weiten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht.

Der diesjährige Bericht befasst sich mit den neuen Entwicklungen seit dem vergangenen September und somit seit der letzten Veröffentlichung des Rechtsstaatlichkeitsberichts. Er baut auf der Methodik des Vorangegangen auf. Die Schwerpunkte liegen unverändert auf dem Justizwesen, dem Rahmen zur Korruptionsbekämpfung, Medienvielfalt und Medienfreiheit sowie sonstigen institutionellen Aspekten im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.

Korruptionsbekämpfung in Österreich

Zur Korruptionsbekämpfung in Österreich hebt der Bericht die Nationale Anti-Korruptionsstrategie und den damit verbundenen Aktionsplan 2019/2020 positiv zur Integritätsförderung und Transparenzsteigerung hervor, lässt aber auch die COVID-19-bedingten Verzögerungen nicht unerwähnt. Ebenso findet der 2020 veröffentliche Verhaltenskodex des Bundes Erwähnung. Begrüßt wird außerdem die Einrichtung einer österreichweiten Bundesdisziplinarbehörde.

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht

Basis des jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit sind intensive Dialoge mit den nationalen Behörden und Interessenträgern. Die Situation in den Mitgliedstaaten soll objektiv und unparteiisch zu identischen Sachverhalten beleuchtet werden.

Der Bericht ist Teil des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Dieser Mechanismus sieht einen jährlichen Zyklus zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit vor. Ziele sind die Sensibilisierung für rechtsstaatliche Problemstellungen, Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit aufzuzeigen und Mitgliedstaaten bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.

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Foto: ©  EU

Artikel Nr: 18853 vom Montag, 26. Juli 2021, 09:06 Uhr
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