Antikorruption
Aktionsplan Organisationen/Behörden mit freiwilliger Beteiligung
Der zweite Teil des Aktionsplans zur "Nationalen Anti-Korruptionsstrategie" – eine freiwillige Selbstverpflichtung von Beteiligten aus dem öffentlichen und privaten Sektor und der Zivilgesellschaft
Die Ziele der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) sollen, wie in der NAKS definiert, auf der Grundlage von Aktionsplänen im Zweijahresrhythmus operationalisiert werden. In der 42. Sitzung des Ministerrats am 16. Jänner 2019 wurde der Aktionsplan für die Bundesverwaltung ("Aktionsplan Bund – verbindliche Maßnahmen des Bundeskanzleramts und der Bundesministerien") beschlossen, der umfassende Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption enthält. Diese Maßnahmen sollen im Zeitraum von 2019 bis 2020 verbindlich umgesetzt werden.
Darüber hinaus haben sich mehrere Organisationen und Behörden aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie aus der Zivilgesellschaft im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung mit einem eigenen Aktionsplan an den Arbeiten zur Umsetzung der NAKS beteiligt. Durch Bewusstseinsbildung und unterstützende Maßnahmen für ihre Bediensteten soll die Handlungssicherheit bei der Ausübung der verantwortungsvollen Aufgaben gefördert werden.
Wie auch im Aktionsplan für den Bund basieren diese Maßnahmen einerseits auf bereits erfolgreich implementierten Aktivitäten, die fortgeführt und/oder ausgebaut werden; andererseits sind auch zahlreiche neue Initiativen und Aktionen enthalten, die der Förderung von Integrität und Compliance sowie der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung dienen.
In Ergänzung zum Aktionsplan für die Bundesverwaltung, der in der Vollversion am 4. Februar 2019 auf der BAK-Website veröffentlicht wurde, sind nun auch die konkreten Maßnahmen des Aktionsplans Organisationen/Behörden mit freiwilliger Beteiligung (Stand 1. Mai 2019) detailliert verfügbar.