Korruptionsprävention

Compliance-Beratung: Finanzmarktaufsichtsbehörde

Im März 2020 unterzeichneten die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eine Beratungsvereinbarung über die Durchführung einer Compliance-Beratung.

Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag berät das BAK im Rahmen von Compliance-Beratungen Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Korruptionspräventions- und Compliance-Management-Systemen sowie von Einzelmaßnahmen im Bereich der Korruptionsprävention und Integritätsförderung.

Die FMA ist die unabhängige Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreichs und als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Ihr obliegt die Aufsicht insbesondere über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Investmentfonds, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, börsennotierte Gesellschaften sowie über Wertpapierbörsen. Im Rahmen der Beratungsvereinbarung wird innerhalb von sechs Monaten eine Compliance-Beratung für die FMA zur Weiterentwicklung des bereits vorhandenen Compliance-Management-Systems durchgeführt.

Dabei werden bereits bestehende Maßnahmen und Aktivitäten in den Bereichen Compliance, Korruptionsprävention und Integritätsförderung analysiert und Schwerpunktthemen in Form von Workshops und interaktiven Präsentationen aufbereitet. In weiterer Folge erarbeitet das Beratungsteam des BAK gemeinsam mit der FMA Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems und Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung Compliance-relevanter Prozesse und Abläufe.

Die Compliance-Beratung soll die Compliance- und Anti-Korruptionskultur der FMA stärken und eine Weiterentwicklung des bestehenden Compliance-Management-Systems ermöglichen.

Artikelfoto # 1
Foto: ©  FMA

Artikel Nr: 17839 vom Mittwoch, 22. April 2020, 12:58 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion

Share Facebook
Share Twitter

Zurück