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20 Jahre internationaler Antikorruptionstag

Vor 20 Jahren wurde ein wegweisendes Abkommen verabschiedet: Die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Convention against Corruption, UNCAC). 190 Staaten weltweit haben sich mit dem Beitritt dazu verpflichtet, Korruption zu verhindern und zu bekämpfen. Sie haben den 9. Dezember zum internationalen Antikorruptionstag erklärt.

Übereinkommen der Vereinten Nationen

Die Konvention ist ein rechtsverbindliches Instrument der Korruptionsbekämpfung und eine Antwort auf das globale Problem der Bestechung, Einflussnahme und des Amtsmissbrauchs.

Um Korruption bereits vorab zu verhindern, bedarf es Präventionsmaßnahmen wie die Einrichtung von Antikorruptionsstellen, die Bewusstseinsbildung und Aufklärung betreiben. Die Mitgliedsstaaten haben Sorge zu tragen, dass öffentliche Dienstleistungen effizient, transparent sowie leistungsorientiert erfolgen. Dazu ist es nötig, Verhaltenskodizes zu definieren.
Überdies verpflichtet die Konvention die Mitglieder dazu, Straftatbestände festzulegen, die ein breites Spektrum von Korruptionshandlungen abdecken und bestimmte Formen der Rechtshilfe leisten, wenn es darum geht, Beweismittel auszutauschen, die vor Gericht verwendet werden sollen.

Die Verhinderung von Korruption erfordert Anstrengungen von allen Mitgliedern der Gesellschaft. Aus diesem Grund ist eine aktive Sensibilisierung der Zivilgesellschaft erforderlich.

GEMEINSAM GEGEN KORRUPTION. UNITED AGAINST CORRUPTION.

Links:

UNCAC20
Foto: ©  BAK

Artikel Nr: 26401 vom Samstag, 9. Dezember 2023, 07:00 Uhr
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