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Ermittlungsarbeit

Ermittlungsbereiche des BAK

Die kriminalpolizeiliche operative Ermittlungsarbeit des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) unterteilt sich in folgende spezialisierte Bereiche:

Korruptionsbekämpfung im privaten Sektor (Referat 3.1),

Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Sektor (Referat 3.2) und

Ermittlungsarbeit bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (Abteilung 4).

Als kriminalpolizeiliche Dienststelle unterliegt das BAK den einschlägigen strafprozessualen Bestimmungen und verfügt über keine Sonderrechte.

Warum aber ist Korruptionsbekämpfung so wichtig?

Korruption schadet nicht nur dem Staat, sondern auch der Wirtschaft und somit der Gesellschaft. 2023 belief sich der volkswirtschaftliche Schaden durch Korruption in Österreich auf vorläufig 16,9 Mrd. Euro (Berechnungen von Prof. Friedrich Schneider von der Universität Linz). Anders formuliert: Gäbe es keine Korruption, wäre das BIP in Österreich im Jahr 2023 um 16,9 Mrd. Euro höher gewesen.

Wie hoch das tatsächliche Ausmaß an Korruption ist, ist schwer nachzuweisen oder zu belegen. Das Dunkelfeld ist gerade im Bereich der Korruptionsdelikte sehr hoch. Einer der Gründe dafür ist, dass sich sowohl Nehmende als auch Gebende in einer korrupten Beziehung strafbar machen und – um der Strafverfolgung zu entgehen – daran interessiert sind, ihre Handlungen geheim zu halten. Durch diese Austauschbeziehung machen sich die Agierenden voneinander abhängig und gegenseitig erpressbar. Der aus einer korrupten Beziehung resultierende Schaden wird oft erst Jahre später zur Anzeige gebracht, was die Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und die Strafverfolgung noch schwieriger macht.

Durch Korruption verursachter Schaden äußert sich auf mehreren Ebenen. Von indirektem bzw. direktem finanziellen Schaden, der beispielsweise durch illegale Absprachen bei öffentlichen Vergabeverfahren erfolgt und somit einen ausbalancierten Wettbewerb innerhalb der Marktwirtschaft nachhaltig schädigt, hin zu demokratiegefährdendem Schaden. Korrupte Handlungen innerhalb staatlicher Institutionen schädigen das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und begünstigen eine Abneigung zu diesem, was im Umkehrschluss wiederum zu mehr Korruption und Schattenwirtschaft führt.

Auch das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden ist ein hohes Gut in einem demokratischen Rechtsstaat. Werden Misshandlungsvorwürfe gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nicht verfolgt, riskiert man bei der Bevölkerung ein starkes Misstrauen diesen gegenüber und vermindert so das subjektive Sicherheitsgefühl. Als Kontroll- und Ermittlungsstelle für solche Fälle ist die im BAK angesiedelte EBM – Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe – zuständig.

Damit sich also Korruption sowie Misshandlungsvorwürfe gegen öffentliche Sicherheitsorgane nicht zu einem Teufelskreis entwickeln, sind die nachhaltige und objektive Verfolgung, der sich das BAK verschieben hat, von essentieller Bedeutung.


Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

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