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Ministerrat beschließt Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) und Nationalen Aktionsplan (NAP)

Am 11. Oktober 2023 wurden die Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) sowie der Nationale Aktionsplan (NAP) im Ministerrat beschlossen.

Nach der Evaluierung der im Jahr 2018 erstmalig beschlossenen Nationalen Anti-Korruptionstrategie (NAKS) sowie des Nationalen Aktionsplans (NAP) durch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK) wurden die Ergebnisse im Oktober 2022 in der Sitzung des Koordinationsgremiums zur Korruptionsbekämpfung präsentiert.

In weiterer Folge wurde unter der Leitung des BAK gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ein Strategieteam zur Einarbeitung der Evaluierungsergebnisse in die NAKS bzw. in den NAP eingerichtet.

Die Stoßrichtung der NAKS wird auch in Zukunft unverändert bleiben. Als Ergebnis der Evaluierung werden jedoch zukünftig alle Ressorts dazu verpflichtet, eine NAKS-Koordinatorin bzw. einen NAKS-Koordinator zu nominieren. Diese Personen sollen als zentrale Ansprechstellen für sämtliche Agenden zur NAKS und zum NAP zur Verfügung stehen.

Die Definition von Indikatoren erfolgt im Rahmen der Festlegung von Zielen und Maßnahmen, um die Evaluierung und das Selbst-Monitoring zu erleichtern.

Um die Wirksamkeit des Nationale Aktionsplans zu erhöhen, hat dieser statt bisher zwei nun drei Jahre Gültigkeit (2023-2025). Bei der Einarbeitung der Evaluierungsergebnisse in den Nationalen Aktionsplan wurden auch die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) berücksichtigt. Die erste Evaluierung der Maßnahmen des NAP wird im Juni 2025 erfolgen.

Die Akkordierung der Maßnahmen für das Bundesministerium für Inneres (BMI) wird zwischen dem Chief Compliance Officer (CCO) und dem BAK erfolgen.

Das BAK wird in einem nächsten Schritt gemeinsam mit Organisationen und Behörden, welche freiwillige Präventionsmaßnahmen gegen Korruption setzen wollen, einen NAP erstellen.

Die Nationale Anti-Korruptionsstrategie

Die Nationale Anti-Korruptionsstrategie wurde am 31. Jänner 2018 durch die Bundesregierung im Ministerrat beschlossen. Grundlage für die Strategie waren nationale und internationale Vorgaben. Die NAKS bildet in einem ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Ansatz, den mittelfristigen strategischen Rahmen für systematisches Vorgehen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption durch den staatlichen Bereich, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Der duale Ansatz besteht einerseits aus dem Teilbereich Prävention (BAK) und andererseits aus dem Teilbereich Repression (Bundesministerium für Justiz).

Der dazugehörige Aktionsplan des Bundes wurde erstmals für die Periode 2019-2020 im Januar 2019 im Ministerrat beschlossen. Dieser definierte die verbindliche Umsetzung von Maßnahmen. Ein zweiter Aktionsplan enthielt Maßnahmen von anderen Organisationen und Behörden, die freiwillig Maßnahmen setzten.

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Foto: ©  BAK

Artikel Nr: 26217 vom Mittwoch, 11. Oktober 2023, 13:39 Uhr
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