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Vertreter der EBM besuchen Ausschuss zur Verhütung von Folter

Am 18. April 2024 hat der Ausschuss zur Verhütung von Folter seine Prüfung des siebten periodischen Berichts Österreichs abgeschlossen.

Zu diesem Zweck wurde eine österreichische Delegation aus Vertretern des Justizministeriums, des Innenministeriums bzw. des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, des Sozialministeriums, des Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und der Ständigen Vertretung Österreichs beim Büro der Vereinten Nationen in Genf im Rahmen der periodischen Überprüfung zur Verhütung von Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe empfangen.

Experten des Ausschusses zur Verhütung von Folter begrüßten im Dialog mit Österreich die Einrichtung der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe.

Christoph Wieland, Stellvertreter des Ständigen Vertreters Österreichs beim Büro der Vereinten Nationen in Genf und Leiter der Delegation, bekräftigte bei der Vorstellung des Berichts, dass die Einrichtung der neuen Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht der österreichischen Polizei beitragen werde.

Im Anschluss an das Treffen wird der Ausschuss abschließende Bemerkungen ausarbeiten, die Österreich innerhalb eines Jahres umsetzen kann.

Der Leiter der Delegation betonte, wie wichtig der Prozess der regelmäßigen Überprüfung für das Land sei. Der Schutz vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ist in Österreich stark, es sind große Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention gemacht worden.

Durch Menschenrechtsschulungen für Strafverfolgungs-, Justiz- und Strafvollzugspersonal werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums laufend für alle Formen von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sensibilisiert.

CAT

Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, CAT) wurde am 10. Dezember 1984 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution A/RES/39/46) und trat am 16. Juni 1987 völkerrechtlich in Kraft.

Das Verbot der Folter gehört zu den wenigen Menschenrechtsnormen, die ausnahmslose Rechtsgeltung beanspruchen und auch in Notstandssituationen gelten. Jeder Vertragsstaat des Übereinkommens verpflichtet sich, wirksame gesetzgebende, administrative, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um Folter und unmenschliche Behandlung zu verhindern. Eine Auslieferung oder Abschiebung von Personen an Staaten, in denen ihnen Folter droht, ist gemäß Artikel 3 untersagt.

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen (OPCAT) trat am 22. Juni 2006 völkerrechtlich in Kraft. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, unabhängige internationale und nationale Besuchsmechanismen zu etablieren zur Prävention von Folter "an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist." Auf UN-Ebene wurde dazu ein Unterausschuss für Prävention (Subcommittee on Prevention of Torture; SPT) gebildet.

Weitere Information über die Vorstellung des Berichtes und die Fragen der Ausschussexperten sowie die Antworten der Delegation unter www.ungeneva.org

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Foto: ©  United Nations

Artikel Nr: 26816 vom Dienstag, 23. April 2024, 13:58 Uhr
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