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EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023 veröffentlicht

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 5. Juli 2023 den vierten Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Union.

Der jährliche Bericht ist Teil des 2019 geschaffenen EU-Rechtsstaatlichkeitszyklus. Dieser hat die Förderung, Vorbeugung von Verletzungen und Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union zum Ziel. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht, der 2020 erstmals erschienen ist, wird im intensiven Dialog mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und Interessensträgern erstellt. Untersucht werden die Unabhängigkeit der Justiz, der Rahmen zur Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und -pluralismus sowie die Gewaltenteilung.

Korruptionsbekämpfung in Österreich

Zur Korruptionsbekämpfung in Österreich hebt der Bericht die Nationale Anti-Korruptionsstrategie, den abschließenden Evaluierungsbericht des dazugehörigen Aktionsplans 2019 - 2020 und die Arbeiten am Aktionsplan für 2023 - 2025 hervor. In diesem Zusammenhang finden auch das Integritätsbeauftragten-Netzwerk sowie die Wiederaufnahme des BAK-Lehrgangs positiv Erwähnung. Außerdem wird über die Arbeiten zur Umsetzung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes informiert, demzufolge das BAK als für die Entgegennahme von Meldungen und Statistiken einzig zuständige Behörde fungiert. Während der Bericht die Umsetzung der Empfehlung aus 2022 zur Parteienfinanzierung begrüßt, werden die mangelnden Fortschritte betreffend wirksame Vorschriften zu Vermögens- und Interessenserklärungen für die Mitglieder des Parlaments, fehlendes politisches Einvernehmen über die Stärkung und Ausweitung der Lobbying-Gesetzgebung sowie die weiterhin äußerst begrenzten Bestimmungen über Drehtüreffekte und Tätigkeiten von Regierungs- und Parlamentsmitgliedern nach dem Ausscheiden aus dem Amt bemängelt.

Empfehlungen für Österreich

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023 wiederholt die 2022 ausgesprochenen Empfehlungen über den Abschluss der Reform zur Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, die Beteiligung der Justiz an den Ernennungsverfahren von Richtern und Gerichtspräsidentinnen, wirksame Vorschriften betreffend Vermögens- und Interessenserklärungen von Parlamentsabgeordneten, weitere Reformschritte betreffend die staatliche Inseratenvergabe insbesondere hinsichtlich Fairness und Transparenz bei der Verteilung sowie das Vorantreiben der Reform zur Aufhebung des Amtsgeheimnisses. Neu hinzugekommen ist die Empfehlung zur Stärkung des Rahmens für Lobbytätigkeiten.

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Foto: ©  Pixabay

Artikel Nr: 24926 vom Dienstag, 11. Juli 2023, 14:44 Uhr
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